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Schadenversicherung

Wegleitungen

Versicherungsunternehmen mit Sitz in Liechtenstein

Bewilligungsvoraussetzungen zum Geschäftsbetrieb von Schadensversicherungsunter-nehmen mit Sitz in der Schweiz

Bewilligungsvoraussetzungen zum Geschäftsbetrieb von Schadensversicherungsunter-nehmen mit Sitz in einem EU-Staat 

Bewilligungsvoraussetzungen zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus von Schadensversicherungsunternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, der Schweiz und Liechtenstein

Spezielle Bedingungen für den Versicherungszweig B1 "Unfallversicherung"

Spezielle Bedingungen für den Versicherungszweig B8 "Feuer- und Elementarschadenversicherung"

Spezielle Bedingungen für den Versicherungszweig B10 "Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung"

Spezielle Bedingungen für den Versicherungszweig B14 "Kreditversicherung" hinsichtlich Schwankungsrückstellungen

Spezielle Bedingungen für den Versicherungszweig B17 "Rechtsschutzversicherung"

Hilfsdokument

Errichtung einer Zweigniederlassung in der Schweiz: Vollmacht für Generalbevollmächtigte