In Folge der Beschwerde der MMA Vie SA gegen die Verfügung 403/02 der Übernahmekommission entschied der Übernahmeausschuss der FINMA mit
Zwischenverfügung vom 27. März 2009, die aufschiebende Wirkung betreffend die Bewertung (bis zum 31. März 2009) der vom Angebot betroffenen Beteiligungspapiere durch die Prüfgesellschaft wiederherzustellen.