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Regulierungsplanung

Gemäss Art. 7 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sorgt die FINMA für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen.

Die Leitlinien zur Finanzmarktregulierung vom April 2010 sehen vor, dass über geplante und hängige Regulierungsvorhaben frühzeitig und regelmässig informiert wird. Zudem führt die FINMA zu erarbeiteten Entwürfen und Erläuterungsberichten grundsätzlich eine öffentliche Anhörung durch und gibt allen Interessierten Gelegenheit, sich zu äussern.