Gemäss Art. 7 des
Finanzmarktaufsichtsgesetzes sorgt die FINMA für einen transparenten Regulierungsprozess und eine angemessene Beteiligung der Betroffenen.
Die
Leitlinien zur Finanzmarktregulierung vom April 2010 sehen vor, dass über geplante und hängige Regulierungsvorhaben frühzeitig und regelmässig informiert wird. Zudem führt die FINMA zu erarbeiteten Entwürfen und Erläuterungsberichten grundsätzlich eine öffentliche
Anhörung durch und gibt allen Interessierten Gelegenheit, sich zu äussern.