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Finanzierung

Die Kosten der FINMA werden vollumfänglich durch die Beaufsichtigten über Gebühren und Aufsichtsabgaben finanziert. Die Grundlage dafür schafft Art. 15 des FINMAG. Dabei sind die Finanzierungsmodelle der Fusionsbehörden zusammengeführt und, wo notwendig, an die neue Behörde angepasst worden. Die Gebühren werden bei den Beaufsichtigten individuell, vor allem gestützt auf Verfügungen und Aufsichtsverfahren erhoben. Demgegenüber können die Aufsichtsabgaben den Beaufsichtigten nicht individuell, sondern nur als Gruppe zugerechnet werden. Der von der Gruppe der Beaufsichtigten verursachte Aufsichtsaufwand wird möglichst verursachergerecht und angemessen auf die einzelnen Beaufsichtigten aufgeteilt.